• Eine Person kann ihre Angelegenheiten z. B. durch Krankheit oder Behinderung nicht mehr selber regeln.
• Der Betroffene hat nicht durch eine Vollmacht vorgesorgt.
• Wegen besonderer Schwierigkeiten können Angehörige, Bekannte oder ehrenamtliche Betreuer die Aufgabe nicht übernehmen.
• Das Betreuungsamt Nordfriesland sucht eine geeignete Betreuungsperson. Diese wird vom Betreuungsgericht zeitlich begrenzt eingesetzt.