Voraussetzungen für den Einsatz eines Berufsbetreuers

• Eine Person kann ihre Angelegenheiten z. B. durch Krankheit oder Behinderung nicht mehr selber regeln.

• Der Betroffene hat nicht durch eine Vollmacht vorgesorgt.

• Wegen besonderer Schwierigkeiten können Angehörige, Bekannte oder ehrenamtliche Betreuer die Aufgabe nicht übernehmen.

• Das Betreuungsamt Nordfriesland sucht eine geeignete Betreuungsperson. Diese wird vom Betreuungsgericht zeitlich begrenzt eingesetzt.

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