Aufgaben der Berufsbetreuer

Die Berufsbetreuer werden nur für die Angelegenheiten bestellt, die der Betroffene nicht mehr selber regeln kann, die sogenannten Aufgabenkreise. Alle anderen Angelegenheiten regelt der Betroffene weiterhin selbst.

Berufsbetreuer sind nur für die Regelung und Organisation der Angelegenheiten des Betroffenen zuständig und nicht für die unmittelbare Pflege, Therapie oder Versorgung. Für jede Betreuung stehen durchschnittlich nur drei Stunden pro Monat zur Verfügung. Berufsbetreuer müssen sich deshalb strikt auf die rechtliche Vertretung beschränken. Da­rüber hinaus­gehende Anfragen und Erwartungen müssen sie ablehnen.

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